Liebe Eltern,
um den Infektionsschutz an unseren Schulen weiter zu stärken, gilt ab sofort die „3G-Regel“.
Für Sie bedeutet das:
- Sie dürfen das Schulgelände nur betreten, wenn Sie geimpft, getestet oder genesen sind
- Die Schulen sind rechtlich verpflichtet, den Zugang zum Schulgelände und den erforderlichen 3G-Nachweis zu kontrollieren.
Bitte beachten Sie:
- Bitte betreten Sie das Schulgelände nur in wirklich dringenden Ausnahmefällen!
- Sofern ein Schulbesuch dringend erforderlich ist, melden Sie Ihren Besuch vorher gegenüber der Schule an.
- Führen Sie einen entsprechenden 3G-Nachweis mit.
Sofern Sie keinen gültigen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen, müssen Sie über einen aktuellen Testnachweis (max. 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder max. 48 Stunden alter PCR-Test) verfügen.
- An den Schulen kann für externe Personen kein Test unter Aufsicht durchgeführt werden!
Herzlichen Dank, dass Sie unsere Schule unterstützen!
B. Altmann, Rektorin
24.November 2021